Hengstleistungsprüfung

Hengstleistungsprüfung

Hengstleistungsprüfung

Einer Hengstleistungsprüfung müssen sich alle Hengste unterziehen, die später in einer Zucht decken sollen. Diese erfolgt nach der Körung. Ohne bestandene Leistungsprüfung erhält ein Hengst keine Zuchtzulassung.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Hengste einer besonderen Prüfung zu unterziehen:

  • Hengstleistungsprüfung (mindestens 70 Tage) mit vorherigem 30-tägigem Veranlagungstest
  • 30-tägiger Veranlagungstest und Turniersportprüfungen
  • Einsatz der Hengste in Dressur- oder Springprüfungen der Klasse S, bei Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse M

Die Möglichkeiten können sich aber auch je nach Rasse (siehe Rassen) des Hengstes unterscheiden. Z.B. werden Quarter Horse-Hengste in den Aufgaben Reining, Trail, Pleasure und Westerriding geprüft.

Die Hengstleistungsprüfung besteht aus drei Teilen:

  • Vorprüfung
  • Fremdreitertest
  • Abschließender Leistungstest

Kriterien bei einer Hengstleistungsprüfung sind

  • Interieur (Charakter, Temperament, Konstitution und Leistungsbereitschaft)
  • Dressureignung (Grundgangarten, Rittigkeit)
  • Springveranlagung (Parcours- und Freispringen)
  • Verhalten im Gelände (Galoppiervermögen, Springmanier)

Bewertet wird durch Trainingsleiter, sachverständige Testreiter, Richter und ggf. Tierärzte. Die Benotung erfolgt auf einer Skala von 1 bis 10, wobei 10 die Höchstnote darstellt. Die Anforderungen der o.g. Prüfungen entsprechen der Klasse A.

Das Ergebnis teilt sich auf verschiedene Indices:

  • Gesamtindex
  • Teilindex Dressur
  • Teilindex Springen

Der Mittelwert dabei ist 100, es wird die Abweichung dargestellt. Abzüge müssen 5-Jährige und ältere Hengste hinnehmen.

Hengstleistungsprüfungen werden z.B. von Zuchtverbänden durchgeführt.

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