Turnierpferd

Inhalt

Eintragung des Pferdes als Turnierpferd

Vielen Reitern reicht es nicht aus, einfach nach Feierabend mit dem Pferd ein paar Runden auf dem Platz zu drehen. Stattdessen zieht es immer mehr Reiter am Wochenende mit ihrem Pferd auf die Turnierplätze der Umgebung. Hier gilt es nicht nur sein eigenes reiterliches Können und das des Pferdes unter Beweis zu stellen, sondern natürlich möchte man sich am Ende einer Prüfung auch gerne gegen die Konkurrenz durchsetzen.

Wer mit seinem Pferd allerdings auf Turnieren starten möchte, der braucht nicht nur selbst die nötigen Voraussetzungen, wie beispielsweise ein erfolgreich bestandenes FN-Abzeichen oder eine bestimmte Leistungsklasse, sondern der muss in Deutschland sein Pferd auch bei der FN als Turnierpferd eintragen lassen.

Eintragung nach WBO

Wer mit seinem Pferd in einer Prüfung starten möchte, die nach der neuen Wettbewerbsprüfungsordnung (WBO) ausgeschrieben ist, der muss sein Pferd oder Pony bei der FN nicht als Turnierpferd eintragen lassen. Das heißt, möchte man an einem breitensportlichen Wettbewerb, einem Reiter-Wettbewerb oder einem Wettbewerb der Klasse E teilnehmen, der auf Basis der WBO ausgeschrieben ist, dann ist eine Turnierpferdeeintragung nicht notwendig

Eintragung nach LPO

Anders sieht es jedoch bei Turnierprüfungen aus, die nach der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ausgeschrieben sind. Hier muss das Pferd bei der FN in die Liste der Turnierpferde aufgenommen werden, bevor es an einer Prüfung teilnehmen kann.

Wie lässt man sein Pferd als Turnierpferd eintragen?

Für die Eintragung eines Pferdes oder Pony als Turnierpferd ist die FN zuständig. Diese benötigt zur Turnierpferdeeintragung den Original-Pferdepass mit Kopie der Eigentumsurkunde bzw. mit Kopie des Kaufvertrages. Soll ein Pony als Turnierpony eingetragen werden, so muss darüber hinaus eine gültige Messbescheinigung vorliegen.

Für die Eintragung eines Pferdes als Turnierpferd stellt die FN ein spezielles Formular zum download zur Verfügung. Dieses sollte man sich als Pferdebesitzer ausdrucken und entsprechend ausfüllen. Zusammen mit den benötigten Unterlagen schickt man diese am besten per Einschreiben mit Rückschein an die FN. Nach der Bearbeitung der Eintragung werden die Unterlagen von der FN wieder an den Besitzer zurückgeschickt und es wird dem Pferdebesitzer eine Gebühr in Höhe von 59 € in Rechnung gestellt.

Entschuldigung - das darf nicht kopiert werden ....

Pferdezubehör - Pferdemagazin - Reitzubehör auf ➡️ ❤️Pferd Reiter Pony.de
Logo