Hengstleistungsprüfung

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Hengstleistungsprüfung

Hengstleistungsprüfung – Worauf kommt es dabei eigentlich an?

Zweimal im Jahr, im Frühjahr und auf der DQHA-Hauptschau im September, werden den Hengsthaltern eine DQHA-Hengstkörung und Hengstleistungsprüfung angeboten. Die Teilnehmer- und Zuschauerzahlen der letzten Körungen zeigen, dass sich das Prädikat „gekört“ bei Hengstbesitzern und Deckkunden zu einem wichtigen Merkmal etabliert hat.

Aber was genau geschieht bei einer solchen Veranstaltung, und worauf legen die Richter ihr Augenmerk?

Exterieur

Die DQHA-Körkommission unterzieht die vorgestellten Hengste einer Exterieurprüfung, nach den in der DQHA-Zuchtbuchverordnung festgelegten Kriterien für das Zuchtziel des American Quarter Horses.

Die Pferde sollen gepflegt und sauber sein, dies gilt auch für die Hufe. Beschlag ist nicht vorgeschrieben. Der Vorsteller muss nicht Eigentümer des Pferdes sein, saubere Western-Kleidung und Hut sind empfohlen. Das Pferd kann am sauberen Stallhalfter oder Showhalfter vorgeführt werden.

Zunächst werden alle Hengste gemessen: Brustumfang, Stockmaß und Röhrbeinumfang werden festgehalten. Kryptorchiden (Einhoder) und Überbeißer können nicht gekört werden. Ausnahme: Fehlstellungen des Gebisses, die durch Verletzungen (z.B. Kieferbruch) entstanden sind. Hier ist ein tierärztliches Gutachten unbedingt erforderlich. Hengste, die aufgrund ihres Verhaltens eine Überprüfung des Gebisszustandes oder die Ermittlung von Stockmaß, Brustumfang und Röhrbeinumfang nicht zulassen, werden von der Körung zurückgestellt.

Pflasterprobe

Alle Hengste müssen sich der sogenannten „Pflasterprobe“ unterziehen. Hierbei werden die Pferde einzeln auf einer Asphaltstrecke an der Hand am durchhängenden Führstrick erst im Schritt und dann im Trab vorgestellt. Der Vorführer läuft dabei auf der linken Seite des Pferdes. Die Wendung erfolgt im Schritt nach rechts, um den Prüfern stets freie Sicht auf die Beine des Pferdes zu ermöglichen. Wird eine Lahmheit festgestellt, muss das Pferd zurückgestellt werden. Eine Wiedervorstellung zu einem späteren Termin ist möglich.

Im Anschluss werden alle Pferde einzeln auf der Dreiecksbahn an der Hand im Schritt und Trab vorgestellt. Saubere Western-Kleidung und Hut sind empfohlen.

Grundlage für die anschließende Exterieurbewertung bilden fünf Einzelnoten in den Bereichen (Typ, Gebäude, Gliedmaßenkorrektheit, Bewegungsqualität, Gangkorrektheit). Die Noten werden über ein detailliertes Bewertungsschema ermittelt, das im Bewertungsbogen hinterlegt ist. Für das Körergebnis wird der Durchschnitt aus den Einzelnoten ermittelt. Ab einer Gesamtnote von 7,0 und besser erhält der Hengst das Prädikat „gekört“. Dabei darf keine der fünf Einzelnoten unter 6,0 sein.

Seit 2005 müssen die Hengste zur Ermittlung der Bewegungsqualität auch an der Longe in allen drei Grundgangarten gezeigt werden. Bewegungsabläufe und Gangwerk lassen sich so besser beurteilen als an der Hand. Das Mindestalter für Hengste, die zur Körung vorgestellt werden, beträgt 24 Monate, der Eigentümer muss eine gültige DQHA Mitgliedschaft nachweisen.

Die Körentscheidung kann lauten:

  • gekört
  • vorläufig nicht gekört
  • nicht gekört.

Die Körentscheidung lautet „vorläufig nicht gekört“, wenn der Hengst die Anforderungen in Bezug auf Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes und/oder Zuchttauglichkeit sowie Gesundheit nicht erfüllt, wenn jedoch zu erwarten ist, dass er sie zukünftig erfüllen wird. Mit der Körentscheidung kann eine Frist gesetzt werden, bis zu deren Ablauf der Hengst wieder zur Körung vorgestellt werden kann.

Zur Körung nicht zugelassen und ggf. nachträglich auszuschließen sind Hengste, denen Dopingsubstanzen oder ein verbotenes Arzneimittel gem. Durchführungsbestimmungen ZVO (Teil D, Anlage 1) verabreicht oder an denen eine verbotene Methode angewendet oder zur Beeinflussung der Leistung, Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft irgendein Eingriff oder Manipulation vorgenommen wurde. Die Körkommission ist berechtigt, jederzeit Medikationskontrollen anzuordnen.

Die Gebühren für die DQHA-Hengstkörung betragen 200 Euro. Anmeldungen sind im Vorfeld an die DQHA Geschäftsstelle, Daimlerstr. 22, 63741 Aschaffenburg, Tel. 06021 58459-0 zu richten. Dort sind auch die Anmeldeformulare erhältlich.

Neue Aufgaben (Pattern) für DQHA-Leistungsprüfungen

Seit 1. Januar 2006 gilt für die DQHA-Hengstleistungsprüfung eine neue Pattern. Der Zuchtausschuss hat die Prüfung nun überarbeitet und geringfügig verändert. Hiermit soll den Anforderungen, die an ein leistungsgeprüftes American Quarter Horse gestellt werden, Rechnung getragen werden.

Die Änderungen in der Pattern beziehen sich auf den Reining-Teil der Prüfung. Die Galoppwechsel, die nach der alten Pattern einfache Galoppwechsel sein durften, sind ab 2006 als fliegende Galoppwechsel zu reiten, bei einfachen Wechseln werden die entsprechenden Reining-Penaltys (Strafpunkte) vergeben. Anstelle der Hinterhandwendung sind jetzt vier Spins in jede Richtung gefordert.

Abgenommen wird die Prüfung von der DQHA-Zuchtleiterin Gesa Meier-Bidmon und der AQHA-Richterin Michaela Kayser. Sie dient der Bewertung der inneren Eigenschaften, der Grundgangarten und der Rittigkeit des Pferdes.

Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste. Alle teilnehmenden Pferde müssen die Impfbestimmungen der LPO und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen. Pferde, die konditionell, konstitutionell bzw. gesundheitlich nicht der Norm entsprechen, werden nicht zur Prüfung zugelassen bzw. können von der Prüfung ausgeschlossen werden.

Die bestandene Hengstleistungsprüfung berechtigt in Kombination mit einer bestandenen Körung oder einem ROM in Halter zum Eintrag des Hengstes in das DQHA Hengstbuch I. Sie kann auf Antrag durch ein ROM in Performance ersetzt werden. So wird auch Pferden, die in speziellen Reitdisziplinen ausgebildet und darin erfolgreich vorgestellt werden, der Eintrag in das Hengstbuch I ermöglicht.

Pattern der Hengstleistungsprüfung

Die Aufgabe

  1. Schritt zum Mittelpunkt der Arena
  2. Jog 1/2 Zirkel
  3. Extended Trot auf der Diagonalen
  4. In der Ecke durchparieren zum Schritt
  5. Im Schritt zur Brücke
  6. Überqueren der Brücke
  7. 180° Wendung auf der Vorhand
  8. Rückwärts durch ein L
  9. Seitwärts richten nach rechts über die äußeren Stangen
  10. Jog zum Mittelpunkt der Arena
  11. vier Spins rechts
  12. vier Spins links
  13. 3 Zirkel nach links, die beiden ersten groß und schnell, den dritten klein und langsam
  14. fliegender Galoppwechsel in der Mitte der Arena
  15. 3 Zirkel nach rechts, die ersten beiden groß und schnell, den dritten klein und langsam
  16. fliegender Galoppwechsel in der Mitte der Arena
  17. 3/4 Zirkel nach links
  18. Galopp auf der Diagonalen
  19. Stopp. 5 Tritte rückwärts
  20. Verharren, um das Ende der Aufgabe anzuzeigen. Im Schritt zu den Richtern.

Beurteilungsrichtlinien

Die kombinierte Aufgabe setzt sich aus Elementen der Disziplinen Pleasure, Trail und Reining zusammen und wird in Anlehnung an das DQHA Regelbuch beurteilt. Die Prüfungskommission bewertet – basierend auf einem Scoresystem – die Gesamtleistungen der Pferde nach Wertnoten:

10 = ausgezeichnet
9 = sehr gut
8 = gut
7 = ziemlich gut
6 = befriedigend
5 = ausreichend
4 = mangelhaft
3 = ziemlich schlecht
2 = schlecht
1 = sehr schlecht
0 = nicht ausgeführt
1/2 Noten sind zulässig

Gewichtung der Prüfungsmerkmale und Ergebnisberechnung

Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl werden die erreichten Punkte der einzelnen Merkmale addiert. Die Gesamtwertnote ergibt sich aus der Gesamtpunktzahl, dividiert durch den Faktor 10 und liegt zwischen 0 und 10 Punkten (mit zwei Dezimalstellen).

Merkmal >> Gewichtung
Schritt (Walk) >>> 10 %
Trab (Jog) >>> 10 %
Galopp (Lope) >>> 10 %
Rittigkeit (Pattern HLP) >>> 60 %
Umgänglichkeit / Gesamteindruck >>>10 %

Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtwertnote von 7,0 erreicht wird und keine der Merkmalsnoten unter 6,0 liegt.

Die Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Es gilt in diesem Falle das Ergebnis der zweiten Prüfung.
Das Ergebnis ist im Zuchtbuch mindestens mit dem Gesamtergebnis, der Platzierung und Anzahl der Pferde in der Prüfungsgruppe zu vermerken. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung können veröffentlicht werden.
Die Prüfungsgebühren (80 Euro) sind vom Besitzer zu tragen.

Der Zuchtausschuss beruft die Prüfungskommission ein und setzt sich zusammen aus mindestens zwei Richtern. Mitglieder der Prüfungskommission dürfen in den letzten sechs Monaten nicht Eigentümer, Trainer oder Agent des zu prüfenden Pferdes gewesen sein.

Ausrüstung

Westernausrüstung entsprechend dem DQHA-Regelbuch ist vorgeschrieben. Hufschutz, Beinschoner und Gamaschen sind erlaubt. Für Zäumungen, Gebisse und die Zügelführung sind die aktuelle Version des DQHA- bzw. AQHA-Regelbuches maßgeblich.

Quelle: DQHA

Hengstleistungsprüfung

Hengstleistungsprüfung

Hengstleistungsprüfung

Einer Hengstleistungsprüfung müssen sich alle Hengste unterziehen, die später in einer Zucht decken sollen. Diese erfolgt nach der Körung. Ohne bestandene Leistungsprüfung erhält ein Hengst keine Zuchtzulassung.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Hengste einer besonderen Prüfung zu unterziehen:

  • Hengstleistungsprüfung (mindestens 70 Tage) mit vorherigem 30-tägigem Veranlagungstest
  • 30-tägiger Veranlagungstest und Turniersportprüfungen
  • Einsatz der Hengste in Dressur- oder Springprüfungen der Klasse S, bei Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse M

Die Möglichkeiten können sich aber auch je nach Rasse (siehe Rassen) des Hengstes unterscheiden. Z.B. werden Quarter Horse-Hengste in den Aufgaben Reining, Trail, Pleasure und Westerriding geprüft.

Die Hengstleistungsprüfung besteht aus drei Teilen:

  • Vorprüfung
  • Fremdreitertest
  • Abschließender Leistungstest

Kriterien bei einer Hengstleistungsprüfung sind

  • Interieur (Charakter, Temperament, Konstitution und Leistungsbereitschaft)
  • Dressureignung (Grundgangarten, Rittigkeit)
  • Springveranlagung (Parcours- und Freispringen)
  • Verhalten im Gelände (Galoppiervermögen, Springmanier)

Bewertet wird durch Trainingsleiter, sachverständige Testreiter, Richter und ggf. Tierärzte. Die Benotung erfolgt auf einer Skala von 1 bis 10, wobei 10 die Höchstnote darstellt. Die Anforderungen der o.g. Prüfungen entsprechen der Klasse A.

Das Ergebnis teilt sich auf verschiedene Indices:

  • Gesamtindex
  • Teilindex Dressur
  • Teilindex Springen

Der Mittelwert dabei ist 100, es wird die Abweichung dargestellt. Abzüge müssen 5-Jährige und ältere Hengste hinnehmen.

Hengstleistungsprüfungen werden z.B. von Zuchtverbänden durchgeführt.

Entschuldigung - das darf nicht kopiert werden ....

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