Deutsches Reitabzeichen in Silber (DRA II)

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Deutsches Reitabzeichen in Silber (DRA II)

Möchte man als Reiter die Leistungsklasse 4 (LK 4) erreichen, dann gibt es für alle Reiter eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder sie erarbeiten sich die höhere Leistungsklasse über Turniererfolge, oder, man legt erfolgreich die Prüfung zum Deutschen Reitabzeichen in Silber (DRA II) ab.

Silbernes Reitabzeichen auf Basis von Turniererfolgen

Je nachdem, wie viele Dressuren- und Springprüfungen man bereits in seinem Leben erfolgreich bestritten hat, besteht die Möglichkeit, das Deutsche Reitabzeichen in Silber bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung zu beantragen. Dazu werden alle Turniererfolge ab 1973 gewertet. Möchte man das silberne Reitabzeichen beantragen, dann benötigt man:

  • Zwei Siege in Dressurprüfungen Klasse L. Ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle in einer Dressurprüfung der Klasse M ersetzt werden.
  • Zwei Siege in Springprüfungen Klasse L. Ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle in einer Springprüfung der Klasse M ersetzt werden.

Alternativ dazu ist, sind auch folgende Platzierungen zulässig:

  • Eine Platzierung an 1.-5. Stelle in GVL/CCI* oder drei Platzierungen in VL/CIC* oder höher

oder

  • Drei Siege in Dressurprüfungen Klasse M. Ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle in einer Dressurprüfung Klasse S ersetzt werden

oder

  • Drei Siege in Springprüfungen Klasse M. Ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle in einer Springprüfungen Kl. S ersetzt werden.

Prüfung zum Reitabzeichen in Silber

Wer das silberne Reitabzeichen nicht über Turniererfolge erlangen kann, dem bleibt noch die Möglichkeit es durch das Ablegen einer entsprechenden Prüfung zu bekommen. Hierbei muss der Reiter seit mindestens einem Jahr im Besitz des bronzenen Reitabzeichens sein und sein Prüfungspferd darf das Alter von fünf Jahren nicht unterschreiten.

Praktische Prüfung – Was wird verlangt?

  • Dressurreiterprüfung der Klasse L, geritten auf Kandare
  • Stilspringen der Klasse L mit Standardanforderungen, bei dem der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss führt.
  • Mindestnote je Prüfung 6,5

Theoretische Prüfung – Was wird verlangt?

  • Umfassende Kenntnisse der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse L
  • erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und der Veterinärkunde
  • Mindestnote 6,5

Was tun bei Nichtbestehen einer oder mehrerer Teilprüfungen?

Hat man eine Teilprüfung nicht bestanden, so kann der Reiter diese innerhalb eines Jahres, jedoch frühestens nach drei Monaten, wiederholen.

Hat man hingegen 2 oder alle Teilprüfungen nicht bestanden, oder hat man eine Teilprüfung zweimal nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Entschuldigung - das darf nicht kopiert werden ....

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