Dispens für das kleine Reitabzeichen

Inhalt

Dispens für das kleine Reitabzeichen

Wer als Reiter am Turniergeschehen aktiv teilnehmen möchte, der muss sich im Vorfeld durch die bestandene Prüfung für das kleine Reitabzeichen (DRA IV) dafür qualifizieren. Hier wird vom Reiter neben der Absolvierung einer theoretischen Prüfung auch das Reiten einer E-Dressur und eines E-Springens verlangt.

Dabei ist es jedoch ganz egal welche Reitsportdisziplin man zukünftig plant auf Turnieren zu reiten, der zu bestreitende Inhalt des kleinen Reitabzeichens ist prinzipiell für alle gleich, es sei denn man beantragt eine sogenannte Dispens, die einem unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an der Springprüfung erspart.

Absolvierung des kleinen Reitabzeichens ohne Springen

Im Grunde sollte jeder Reiter in der Lage sein, mit einem geeigneten Pferd sowohl eine E-Dressur als auch ein E-Springen zu absolvieren. In besonderen Fällen, nämlich wenn der Reiter bestimmte gesundheitliche Defizite hat, besteht jedoch die Möglichkeit eine sogenannte Dispens zu beantragen, mit deren Hilfe das E-Springen nicht geritten werden muss.

Wie beantrage ich eine Dispens für das Reitabzeichen?

Damit man als Reiter eine Dispens beantragen kann, muss eine grundlegende Voraussetzung gegeben sein:

Der Reiter muss über ein dauerhaftes gesundheitliches Problem verfügen, das ihm a) das Überwinden von Sprüngen unmöglich macht, aber gleichzeitig b) kein gesundheitliches Risiko beim Dressurreiten darstellt.

Für die Beantragung der Dispens muss der Reiter einerseits einen formlosen Antrag stellen, in dem er beschreibt, warum die Ausübung des Dressursports, im Gegensatz zum Springsport, gesundheitlich unbedenklich ist. Andererseits muss dieses Anschreiben durch ein fachärztliches Attest ergänzt werden, in dem der Arzt das gesundheitliche Problem schildert und in dem herausgestellt wird, warum der Reiter auf das Springen verzichten sollte.

Gründe für die Ablehnung einer Dispens

  • Angst vor dem Springen
  • Man hat akute Gesundheitsprobleme, die nach einer Behandlung wieder verschwinden würden
  • Das Attest stammt vom Haus- und nicht von einem Facharzt wie beispielsweise dem Orthopäden

Wo beantragt man die Dispens für das Reitabzeichen?

Für die Bearbeitung des Dispensantrags ist nicht die FN zuständig, sondern der jeweils zuständige Landesverband, wie beispielsweise der Pferdesportverband Rheinland. Am besten klärt man im Vorfeld telefonisch ab, welcher Mitarbeiter für die Bearbeitung von Dispenzanträgen verantwortlich ist. Im Anschluss kann das formlose Anschreiben zusammen mit dem fachärztlichen Attest verschickt werden.

Der Landesverband selbst reicht diese Unterlagen an einen für den Verband tätigen Arzt weiter, welcher letztendlich darüber entscheidet, ob auf die Ausübung des Springsports unter den angegebenen gesundheitlichen Defiziten tatsächlich verzichtet werden sollte.

Wird die Dispens genehmigt, so bekommt der Reiter eine schriftliche Bestätigung, die am Tag des Reitabzeichens den prüfenden Richtern vorgelegt werden muss.

Gilt die Dispens auch für das Bronzene Reitabzeichen (DRA III)?

Für das große Reitabzeichen gilt die Dispens nicht, da der Reiter hier die Möglichkeit hat, das sogenannte Disziplin spezifische Reitabzeichen zu machen, bei dem statt einer A-Dressur und einem A-Springen entweder eine L-Dressur oder ein L-Springen absolviert werden muss.

Entschuldigung - das darf nicht kopiert werden ....

Pferdezubehör - Pferdemagazin - Reitzubehör auf ➡️ ❤️Pferd Reiter Pony.de
Logo