Tierhalter-Haftpflicht – Versicherung gegen Schäden, die vom Pferd verursacht werden

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Tierhalter-Haftpflicht – Versicherung gegen Schäden, die vom Pferd verursacht werden

Ein absolutes Muss für jeden Pferdehalter sollte heute der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflicht (Versicherung) sein. Denn ein Besitzer haftet grundsätzlich immer für die Schäden, die von seinem Pferd verursacht wurden und die können schnell zur teuren Angelegenheit werden. Stellen Sie sich nur einmal vor, Ihr Pferd scheut während eines Ausritts, wirft Sie ab und verursacht dann einen Unfall, an dem mehrere Wagen beteiligt sind, die versuchten dem Pferd auszuweichen. In solch einer Situation kann man von Glück sprechen, wenn es zu keinen Personenschäden kommt. Der finanzielle Schaden kann einem nicht versicherten Reiter aber schnell das Genick brechen.

Versicherungsvergleich kann sich lohnen

Vor dem Abschluss einer Pferde-Haftpflichtversicherung kann sich ein genauer Versicherungsvergleich durchaus lohnen. So gibt es beispielsweise Versicherer, die unterschiedliche Beiträge für unterschiedliche Pferde veranschlagen. Ein Gnadenbrotpferd kann unter Umständen also günstiger versichert werden als ein Turnierpferd. Pferdebesitzer, die mehrere Pferde versichern wollen, können durchaus mit Rabatten rechnen, erst recht, wenn ein Versicherungsvertrag über einen längeren Zeitraum abgeschlossen wird.

Lesen Sie das Kleingedruckte

Kommt es einmal zu einem Schadensfall, so kann es durchaus passieren, dass es zu Streitigkeiten zwischen Versicherung und Versichertem kommen kann. Wichtig ist es daher darauf zu achten welche Sachen zum Versicherungsumfang gehören. Schließlich nützt einem Rennpferdebesitzer keine Pferde-Haftpflichtversicherung, in der die Teilnahme an Rennveranstaltungen explizit ausgeschlossen wird.

Auch das Thema Versicherungsschutz der Reitbeteiligung ist stets aktuell. Manche Versicherungen schließen Schäden, die das Pferd unter der Reitbeteiligung verursacht, mit ein, andere Versicherungen tun dies nur, wenn es sich dabei um einen Familienangehörigen handelt oder wenn die Reitbeteiligung im Vertrag namentlich genannt wird. Auch hier gilt es sich vorher umfassend zu informieren.

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