Reitlehrer*in

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Reitlehrer*in

Reitlehrer*in ist eine durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) geregelte Ausbildung an Reitschulen. Durch die Ausbildung zum Pferdewirt/-in, Schwerpunkt Reiten, kann man aber auch zum Reitlehrer*in werden. Auch als Rennreiter kann man sich entsprechend weiterbilden.

Aufgaben eines Reitlehrers bestehen im praktischen Unterricht von Reiter und Pferd, jedoch auch in der Unterweisung von theoretischem Wissen über den Umgang mit dem Pferd und dessen Haltung. Der Beruf des Reitlehrers ist vielseitig und anstrengend.

Die tägliche Arbeit beinhaltet den Umgang mit vielen Menschen und Pferden, das Reiten von z.B. Jungpferden, dem Ausgesetztsein von Wind und Wetter sowie Gerüchen und Staub. Nicht zuletzt ist der Umgang mit Pferden nicht gefahrlos, sodass das Risiko eines Unfalles relativ hoch ist. Soll heißen, ein Reitlehrer muss einiges aushalten können und darf nicht zart besaitet sein.

Die Ausbildung zum Reitlehrer umfasst mehrere Stufen:

  • Trainer/in C: mindestens 18 Tage (120 Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten)
  • Trainer/in B: mindestens 8 Tage (60 Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten)
  • Trainer/in A: mindestens 18 Tage (120 Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten)

Reitlehrer können sich zum Reitlehrer für Behindertensport zusätzlich durch einen Kurs vom Kuratorium für therapeutisches Reiten e.V. in Warendorf (www.dkthr.de) qualifizieren.

Entschuldigung - das darf nicht kopiert werden ....

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