Zuchtbuch

Zuchtbuch

Zuchtbuch

In einem Zuchtbuch werden die Pferde, die der jeweiligen Reinzucht der Rasse (siehe Rassen) entsprechen, verzeichnet und unterteilt. Es dient der Identifizierung und zum Nachweis der Abstammung und Leistungen. Geführt wird es von einem anerkannten Zuchtverband oder einer Züchtervereinigung im Sinne des Tierschutzgesetzes, die der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) angeschlossen ist. Das Zuchtbuch besteht meist aus verschiedenen Abteilungen, in der nach Hengsten, Stuten und gegebenenfalls Wallachen unterschieden wird.

Die Eintragung erfolgt nach zweifelsfreier Feststellung der für die Rasse typischen Merkmale und der Abstammung durch den Verband. Der Besitzer des Pferdes muss ordentliches Mitglied des Verbandes sein, welcher das Zuchtbuch führt.

Folgende Angaben werden festgehalten:

  • Name und Anschrift des Züchters und des Besitzers
  • Deckdatum der Mutter
  • Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe (Fellfarben + Abzeichen)
  • Lebensnummer (siehe Equidenpass)
  • Kennzeichnung (z.B. Brandzeichen und/oder Mikrochip – siehe Equidenpass)
  • Eltern mit Farbe und Lebensnummern
  • drei Vorfahrengenerationen (soweit bekannt)
  • Datum der Ausstellung der Zuchtbescheinigung
  • Bewertung der äußeren Erscheinung
  • Ergebnisse von Leistungsprüfungen
  • Ausstellungs- und Prämierungserfolge, soweit für Zuchtprogramm von Bedeutung, die Nachzucht
    alle Ergebnisse von Zuchtwertfeststellungen
  • Entscheidungen über Eintragungen und Änderungen im Zuchtbuch
  • Entscheidungen über Besamungserlaubnis
  • Datum und (falls bekannt) Ursache des Abganges
  • DNA- oder Blut-Typ bei Hengsten
  • Angabe über Zwillingsgeburt

Stuten können zum Abstammungsnachweis auch nach ihrem Tode eingetragen werden.

Dem Zuchtbuch liegt eine Zuchtbuchordnung zugrunde, in der Detailfragen bezüglich der Rasse, des Zuchtzieles, der Aufnahmeverfahren usw. festgehalten sind.

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